Hallo Anita
es ist einfach fantastisch das einem hier von jedem geholfen wird, wenn man selber nicht mehr weiter weiß, das ist das schöne an diesem Forum dafür hier an alle und im besonderen auch an Dich mein herzlicher Dank!!
So jetzt nochmal zu meiner Rentenversicherung damit verhällt es sich so das ich zur Zeit die 78€ Pflichtbeiträge zahle und zwar aus folgenden Grunde: die Weiterversicherung mit 78,- EUR im Monat ist grundsätzlich sinnvoll, aber nur, weil ich bereits vor dem 01.01.1984 5 Jahre Beitragzeiten hatte und seit diesem Zeitpunkt (Januar 1984) jeden Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegen konnte (Beitragszeiten, Schulzeiten etc.), dann wirkt sich dieses nicht nur EU erhaltend aus sondern auch positiv auf die Rentenhöhe aus.
Im Normalfall reichen diese 78,- EUR nicht aus - sie sind nur freiwillige Beiträge und zählen bei der Voraussetzung 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Erfüllung der Voraussetzungen, nicht mit.
Aber ich bin ja nach wie vor auch der Meinung das ich wieder arbeiten gehe und dann sind bei erneuter Krankschrift (nach erfüllung der Bedingung 78 Wochen in drei Jahren krank - um wieder erneut Krankengeld zu bekommen) diese Pflichtbeträge anrechnungsfähig um wieder 3 Jahre Beiträge in 5 Jahren zu erreichen.
Ich hoffe ich konnte dieses einigermaßen verständlich rüber bringen, denn es kann ja für andere in meiner Situation wichtig sein.
LG Jörg
wir werden Siegen!!!
ps. in Berlin hat es jetzt eben 5 cm geschneit