AW: Witwenrente
Hallo !
Super ermittelt, shalom !
Nochmal die gekürzte Fassung :
Alles Einkommen (ggf, pauschalisiert auf das Netto gekürzt), was oberhalb des Freibetrages von 698,83 EUR (plus 146,33 EUR für jedes waisenrentenberrechtigte Kind) wird zu 40 % von der Witwenrente abgezogen.
Das heißt, es gibt keine pauschlae Obergrenze. Ob die Witwenrente gezahlt wird, hängt von der Höh eder eigentlichen Witwenrente ab.
Ist das anzurechnende Einkommen höher, wird die Rente nicht gezahlt.
Bis dann
Nadja
Geändert von 22.05.05 (04.03.2006 um 21:48 Uhr)
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