AW: Dringender Infobedarf
Hallo Numerus Anonymus,
vielleicht kannst du mal hier schauen :
http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/schwerbehinderung/index.html
Etwas nach unten scrollen.
Du muß dir immer bewußt sein, daß du Nachsorgetermine wahrnehmen mußt - je nachdem alle 3 Monate und wenn du deine Schwerbehinderung nicht angibst verzichtest du automatisch auf deine 5 Tage Zusatzurlaub sowie den bevorzugten Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber wiederum muß keinen Behindertenquotenausgleich bezahlen, verzichtet aber auch auf Zuschüße für die Einstellung Schwerbehinderter.
LG Chancy,
der immer ehrlich wäre.
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Diag. 2/2004 ,Morbus Hodgkin 2a nun in Vollremission ....
Geändert von Chancy (15.02.2006 um 17:53 Uhr)
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