Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 11.02.2006, 18:20
birgit1 birgit1 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2005
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 117
Standard AW: Fragen zur Erwerbsm.-Rente mit 31 Jahren...

Hallo Anja,

in den meisten Fällen liegt der Krankengeldbetrag über dem der Erwerbsinderungsrente. Deshalb nutzen viele der von Aussteuerung betroffenen möglichst den ganzen 18-Monatezeitruam aus, um sich krankschreiben zu lassen. Als Überbrückung zwischen Rentenzahlung und Krankengeldzalhung wird das Arbeitsamt eingeschaltet. D.h., wer erstmal abwarten will, ob er/sie nicht doch wieder arbeiten gehen kann, muß sich dann spätestens beim Arbeitsamt melden und wird dort, weil wg. Krankheit als nicht vermittelbar, unter dem § 105 geführt und erjhält A-losengeld bis zum Eintritt der Rente. Diesen Aussteuerungstag mußt Du also beachten, bis dahin brauchst Dr keinen Streß zu machen.
Berate Dich auch noch mal mit Deinem RV-Träger.
Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
Mit Zitat antworten