Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 15.01.2006, 16:25
Melicia Melicia ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2004
Beiträge: 65
Standard EU-Rentenverlängerung

Hallo zusammen,

nach langer Warterei habe ich endlich meine Bestätigung zum Erhalt der EU-Rente erhalten, leider ist die Laufzeit kürzer als angenommen :-(

Nun mal meine Frage, was passiert danach?
Im Schreiben der BfA steht, dass die volle EU-Rente ohne weitere Benachrichtigung zum 31.09.06 ausläuft. Da ich leider schon aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung mein ALG I sowie Krankengeld verwirkt habe, frage ich mich, bei welcher Behörde ich mich wann melden soll/muss, vor allen Dingen, wenn ich rechtzeitig keine Arbeit finde?

Wenn ich versuche, die EU-Rente zu verlängern, ist dieser Prozess genauso langwierig und umfangreich wie die Antragsstellung? Wie lange vor Ablauf der EU-Rente sollte der Verlängerungsantrag gestellt werden?

Und noch eine Frage, deren Eintreten ich nicht hoffe, aber was passiert, wenn ich Ende es Jahres wieder in einem Arbeitsverhältnis stehe und erneut erkranke. Ab wann und wie lange oder ob überhaupt steht mir Krankengeld zu? Wie verhält sich dann die EU-Rente?

Es wäre nett, wenn mir jemand Auskunft geben könnte, vielleicht auch nur auf eine Frage, oder eine andere, nützliche Information, die ich vergessen habe zu fragen.

Vielen Dank im voraus und einen schönen Sonntag noch.
Alles Gute
Melicia
Mit Zitat antworten