Hallo Nessi,
Wie du schreibst fehlt dir auf deinem Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen RF, darum kannst du den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr nicht stellen.
Ich selbst habe 100% mit dem Kennzeichen RF. Ich hatte deshalb auch keine Schwierigkeiten bei der Befreiung.
Wie ich aber aus meinem Antrag ersehen kann, gibt es auch noch andere Möglichkeiten der Befreiung. Auf dem Antrag gibt es 10 Punkte, aufgrund dessen man die Befreiung beantragen kann.
Nun habe ich im Internet diesen Antrag gefunden und füge dir diesen Link einmal bei
https://www.gez.de/WFEBus/GezAntragB...ng.jsp?start=y
Meiner Meinung nach kommen für dich evtl. Position 1-3 in Frage.
Solltest du Pflegegeld bekommen, dann wäre Punkt 9 bzw 10 anzukreuzen.
Ich hoffe, dass ich dir damit evtl. geholfen habe.
Liebe Grüße
Waltraud