Hallo Nicole
solltest Du Schwierigkeiten haben die Unterlagen zu bekommen, berufe Dich auf das Urteil des BVG. Das hilft immer.
Bundesverfassungsgericht
Az.: 2 BvF 1/01
Ein Krankenhaus ist nicht verpflichtet, einem Patienten seine Krankenakte zuzusenden. Der Patient kann allerdings verlangen, dass eine Kopie der Akte zur Abholung bereitgehalten wird.