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Alt 27.11.2005, 12:33
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Standard AW: Hilfe! Krankengeld bei gleicher Erkrankung

Hallo Kati,

Ich bin zwar nur Laie, was Krankengeldansprüche angeht, aber würde mir eigentlich nicht ganz soviele Sorgen machen.

Ich weiss nicht, bei welcher KK Ihr seit, aber hier habe ich Dir mal einen Link zur TK reingestellt:

http://www.tk-online.de/centaurus/ge...uchsdauer.html

So, wenn ich dann Deine Angaben nehme, ergibt sich für mich folgende Berechnung:

Zitat:
Wenn wegen einer Krankheit erstmals Arbeitsunfähigkeit eintritt, wird für diese Krankheit - gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an - eine sogenannte Blockfrist gebildet, die drei Jahre umfasst. Innerhalb dieser Blockfrist haben Sie wegen dieser Krankheit für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
Die Arbeitsunfähigkeit beginnt am Tag nach der Krankschreibung, also 02.10.2002. Die Blockfrist läuft daher am 01.10.2005 ab, wenn ich richtig gerechnet habe.

Zitat:
An die Blockfrist schließen sich weitere Blockfristen von jeweils drei Jahren an, innerhalb derer sie wegen dieser Krankheit grundsätzlich wieder für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld haben.
Somit hat Dein Mann grundsätzlich wieder Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld, wenn er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die ja auch im Link beschrieben sind.

Ich würde also mal zur Krankenkasse fahren und mir das ganz genau erklären lassen. Einen Anwalt wird es hoffentlich nicht brauchen.

Ich hatte in 2002 auch Hodenkrebs und drücke Euch daher ganz besonders die Daumen! Kopf hoch und viel Kraft für Dich und Deinen Mann!

Gruß Dirk
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