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Alt 29.09.2005, 08:50
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gerdax gerdax ist offline
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Böse KK zahlt nicht mehr, AA auch nicht, weil Widerspruch bei BfA

Hallo, Ihr Lieben!
Mein Krankengeld ist in diesen Tagen ausgelaufen. Nun teilt mir der Mensch beim Arbeitsamt mit, dass lt. §125 SGB nur Arbeitslosengeld I gezahlt wird, wenn die BfA nicht entschieden hat. Ich hatte gegen die Ablehnung Widerspruch eingereicht - das zählt nicht! Es wäre seiner Meinung nach eine Gesetzeslücke, weil in diesem Paragrafen der Zusatz "rechtskräftig entschieden" fehlt.

Nun habe ich nur noch die Möglichkeit meinen Arzt um eine "Gesundschreibung" für Vollzeit mit der Einschränkung "nur leichte, körperlich unbelastende Tätigkeiten" zu bitten, um nicht am Hungertuch zu nagen. Ich darf nicht weiter krank sein, um dem AA als vermittelbar zur Verfügung zu stehen. Mein Arbeitgeber (ich habe ja eigentlich einen Job) dürfte dann keinen entsprechenden Job für mich haben.

Meine Frage ist nun: schieße ich mir damit nicht ins eigene Knie und habe dann gar keine Chance mehr auf Rente? Der BfA habe ich in der Begründung geschildert, dass und warum ich nicht mehr Erwerbstätig sein kann, dem AA bringe ich nun einen gegensätzlichen Bescheid, der am Ende gegen mich verwendet wird?

Wieso weist der Sozialverband mich nicht auf diese "Gesetzeslücke" hin, ich habe mich dort doch von einem Anwalt beraten lassen?

Hat jemand einen Rat für mich?

Gefrustete Grüße aus der Existenzangst

Gerda L.
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