AW: Bleibt der Urlaub nach längerer AU bestehen?
Der Urlaub bleibt für dieses Jahr bestehen.
Hallo Barbara_Vp ;
Deine Antwort ist nur teilweise richtig.
Nach dem BAT (§ 47 Abs. 1) wie nach dem Bundesurlaubsgesetz ist, Urlaubsjahr gleich Kalenderjahr.
Das bedeutet der Urlaub kann insbesondere nach BAT nur dann übertragen werden, wenn der Urlaub geplant aber dann z. B. wegen Krankheit nicht genommen werden konnte.
War er zu Beginn des Urlaubsjahres also nicht geplant, kann es sein wenn der AG sich quer stellt, dass der Urlaub trotzdem am 31.12.2005 verfällt, wenn er bis dahin nicht genommen werden konnte.
Viele Grüße
Jürgen
(THORAX)
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