vorstellungsgespräch und schwerbehinderung
Hallo Ophelia,
also ein "normaler" Arbeitgeber wird Dir diese Frage nicht stellen.
Im übrigen würde ich darauf auch nicht antworten.
Solltest Du den Eindruck haben, dass Dich jemand deshalb nicht berücksichtigt oder einstellt, hast Du allen Grund auf Schadensersatz( 3 Monatsgehälter) zu klagen wegen der Diskriminierung gegenüber Schwerbehinderter. Rechtsprechung gibt es da genug.
Der Arbeitgeber kann aber eine Einstellungsuntersuchung verlangen, um festzustellen, ob Du an der Ausübung des Jobs aus gesundheitlichen Gründen gehindert bist.
Aber schließlich nimmt in der Regel der Betriebsrat und der Schwerbehindertenbeauftragte an den Bewerbergesprächen statt und passt inn der Regel auf, dass solche Fragen nicht gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
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