Schwerbehindert?
Ein Hallo an Alle
ein gutes, erfolgreiches, vor allem aber sehr gesundes neues Jahr wünscht Euch
Sybille
Habe 2 Urteile gefunden, die vielleicht mal relevant werden können.
Nicht zugelassene Arznei von Kasse?
Ein Patient, der an einer schweren Krankheit leidet (z. B. Krebs), hat Anspruch auf die Bezahlung noch nicht zugelassener Arzneimittel durch die Krankenkasse. Es müssen aber Forschungsergebnisse vorliegen, die eine Zulassung des Medikaments in Aussicht stellen.
Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 37/00
50 % behindert: Ausweis befristet
Das Versorgungsamt kann einen Behindertenausweis mit einem Grad von 50 Prozent befristet für zwei Jahre ausstellen und danach neu entscheiden.
Landessozialgericht NRW, Az.: L 7 SB 70/02
|