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Alt 02.10.2004, 11:48
Gast
 
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Hallo Marie,
Widerspruch ist noch nicht einzulegen, da ich jetzt zunächst nur eine "Anhörung gemäß §24 SGB X" bekommen habe. Nun werde ich mir erstmal eine Kopie des Berichtes meiner Ärztin an das Versorgungsamt besorgen, um zu prüfen, ob sie auch wirklich alles angegeben hat. Werde mich dann bei Dir melden - vielleicht können wir ja noch konkretere Angaben austauschen und vergleichen.
Liebe Grüße
Gabi
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