AW: Lymphdrüsenkrebs mit 81
Liebe Dream,
heute werde ich die Daumen drücken, dass der Hausarzt den Antrag auf den Aufenthalt in der Höhenklinik unterstützt und Ihr nicht so lange auf einen Therapieplatz warten müßt.
Im Pflegeversicherungsgesetz gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Pflege. Wenn durch den Aufenthalt die Pflegebedürftigkeit Deiner Mutti hinausgeschoben werden kann, ist dies ein sehr gutes Argument.
Mein Rat an Euch beide wäre, stellt einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) bei der Krankenkasse Deiner Mutti.
Zur Zeit werden alle Antragsteller nach alten und neuen Grundsätzen begutachtet.
Herzliche Grüße,
Elisabethh.
|