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Alt 17.09.2004, 17:00
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

20

Teilnahme am Behindertensport; § 29 Abs 1 Nr 4 Buchst. f SGB I




30 / 40

Gleichstellung; § 2 Abs. 3 SGB IX

Steuerfreibetrag 310 € bei GdB 30; § 33b EStG

Steuerfreibetrag 430 € bei GdB 40; § 33b EStG

3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes im öffentlichen Dienst; § 49 Abs 4 MTArb

Kündigungsschutz bei Gleichstellung; § 2 Abs 3 SGB IX

Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG; § 36 GrStG




50

Schwerbehinderteneigenschaft; § 2 Abs. 2 SGB IX

Steuerfreibetrag 570 € ; § 33b EStG

Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung; §§ 81, 122 SGB IX

Kündigungsschutz; §§ 85 ff SGB IX

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben; § 102 SGB IX

Freistellung von Mehrarbeit; § 124 SGB IX

Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; § 125 SGB IX

Schutz bei Wohnungskündigung; §§ 556a, 564b BGB

Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60; § 42 Abs 4 BBG, Art. 56 Abs 5 BayBG

Altersrente mit 60 bzw. 63; §§ 37, 236a SGB VI

Befreiung von der Wehrpflicht; § 11 WehrpflichtG

Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche

Pflichtversicherung i. d. gesetzl. Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten; SGB V u. SGB VI

Besondere Fürsorge im öffentl. Dienst; Fürsorgeerlass FMBek. v. 8.8.90

Beitragsermäßigung bei Automobilclubs z.B. ADAC, DTC; Satzung des Clubs

Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG-Beschädigte; Passagetarife der Lufthansa

Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige z.B. § 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-VO

Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €; § 33a Abs 3 EstG

Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 2.100 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz

Freibetrag beim Wohngeld: GdB 50 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.200 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93

Ermäßigung bei Kurtaxe; Ortssatzungen




60

Steuerfreibetrag 720 €; § 33b EStG




70

Steuerfreibetrag 890 €; § 33b EStG

Werbungskostenpauschale: 0,30 €/km; § 9 Abs 2 EStG

Abzugsbetrag für Privatfahrten: GdB 70 + Mz "G": bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €; § 33 EStG

Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std. / Woche




80

Steuerfreibetrag 1.060 €; § 33b EStG

Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €; § 33 EStG

Freibetrag beim Wohngeld: GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.04.2000

Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.500 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz

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90

Steuerfreibetrag 1.230 €; § 33b EStG

Freibetrag beim Wohngeld: GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001

Sozialtarif beim Telefon: Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist

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Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std. / Woche




100

Steuerfreibetrag 1.420.- €; § 33b EStG

Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001

Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz

Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen; § 13 Abs 1 Nr 6 ErbStG

Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge; Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz

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