Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 16.09.2004, 21:54
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni und alle anderen Frauen,

bin für 5 Jahre auf 50% eingestuft wegen subcutaner Matektomie links ohne Lymphknotenbefall ( Entfernung von 27 Lymphknoten ). Vom Sozialdienst wurde mir gesagt, dass 50% bei Entfernung einer Brust die Regel sind. Allerdings wird nach den 5 Jahren überprüft und zurückgestuft auf 30%, wenn kein Rezidiv auftritt. 50% Behinderung bringen für Berufstätige 5 Urlaubstage im Jahr mehr, und ca. 550 €, die von der Steuer absetzbar sind. Überstunden sind im Übrigen nicht erlaubt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des "Behinderten". Kündigung geht nur mit Zustimmung des Integrationsamtes. Das alles gilt aber nur ab 50% oder mehr. Notfalls würde ich Einspruch erheben, wenn es darunter ausfallen sollte. Es gibt da auch gesetzliche Regelungen! Die Nebenwirkungen der Behandlungen und die (für immer bleibenden) Beinträchtigungen durch die Lymphknotenentfernung bilden wir uns ja nicht nur ein. Psychische Faktoren interessieren sowieso niemanden. Also, nur nicht aufgeben, lieber x-mal nachfragen.

liebe Grüße an alle
Frieda
Mit Zitat antworten