Liebe Suse, liebe NicoleZ,
Zitat:
Ich wäre mir da nicht so sicher, dass das alles auch für unverheiratete Paare gilt.
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Im §7 des Pflegezeitgesetzes ist der Personenkreis festgelegt, dazu gehören auch eheähnliche Gemeinschaften. Hier ist eine URL des Gesetzes:
http://www.bundesgesundheitsminister...ngs-helfer.htm
Elisabethh.