AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??
Hallo Hellspeer,
leider bin ich im Sozialrecht nicht so versiert wie im Arbeitsrecht. Meines Wissens ist jedoch die Rückkehr in die GKV nach dem SGB V ab dem 55. Lebensjahr so gut wie unmöglich.
Ich würde Dir jedoch raten, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren. Eine Erstberatung kostet (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) max. € 190 zzgl. MwSt.. Ich denke die Investition könnte sich lohnen.
Ich wünsche Deinem Vater und Dir alles Gute!
Viele Grüße
Sandra
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