Hallo Hermann,
so etwas kommt leider in den besten Familien vor. Manche Eltern machen sich eben keine Gedanken darüber, was sie durch Bevorteilung einzelner unter den Geschwistern anrichten. Genau das will ich eben vermeiden.
Hallo Coralle,
sorry, Östereich, das hatte ich übersehen. Es gibt zwar Parallelen zum deutschen Erbrecht, unterscheidet sich jedoch teilweise grundlegend. So erbt z.B. der hinterbliebene Ehegatte lediglich 1/3 des Nachlasses, wenn gemeinsame Kinder da sind. Woraus der Nachlass bei 'gesetzlicher ehelicher Gütergemeinschaft' tatsächlich im einzelnen besteht, scheint mir in Österreich etwas kompliziert zu sein.
Hier
http://www.ibiblio.org/ais/abgb2.htm#t2h13 findest du Gesetzestexte des 'ABGB Österreich Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch', Dreizehntes Hauptstück, Von der gesetzlichen Erbfolge, $727 ff, Stand 2002. Das ganze ohne Gewähr. Vielleicht findest du selber aktuellere Texte, falls sich da was geändert hat.
Ich denke, bei dem Streit in eurer Familie werdet ihr es nicht vermeiden können, ebenfalls einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ich hoffe, ihr schafft es, euch vielleicht doch noch gütlich zu einigen.
Liebe Grüße,
Helmut