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Alt 14.08.2004, 09:46
Gast
 
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Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hi Sterni,
bei _Ämtern immer alles schriftlich beantragen und wenn nötig schriftlich Widerspruch einlegen. Nicht am Telefon abwimmeln lassen. Du hast auf jeden Fall auf Schwerbehinderung über 50 %. Selbst wenn die 50% nach 5 Jahren wieder genommen werden, kann man bzw,. frau einen gleichstellungsauftrag -oder so ähnlich- beim Arbeitsamt stellen, dann behälst Du die Vorteile bei der Arbeitsvermittlung.
LG Ingrid G.
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