Versorgungsamt/Grad der Behinderung
Hi Sterni,
bei _Ämtern immer alles schriftlich beantragen und wenn nötig schriftlich Widerspruch einlegen. Nicht am Telefon abwimmeln lassen. Du hast auf jeden Fall auf Schwerbehinderung über 50 %. Selbst wenn die 50% nach 5 Jahren wieder genommen werden, kann man bzw,. frau einen gleichstellungsauftrag -oder so ähnlich- beim Arbeitsamt stellen, dann behälst Du die Vorteile bei der Arbeitsvermittlung.
LG Ingrid G.
|