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Alt 14.08.2004, 08:58
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Versorgungsamt/Grad der Behinderung

Hallo Sterni,
ich kann dir nur raten, sobald du bescheid bekommen hast,
mit dem Vdk zusammen(ganz geringer Beitrag)Wiederspruch einzulegen.
Vor allem reich die Unterlagen von der erneuten OP direkt nach, dann kann sie vielleicht noch in die erste Bewertung mit eingebunden werden.
Der Vdk übernimmt alle Schreibarbeiten für dich und berät dich .
Ich klage zur Zeit vor dem Sozialgericht gegen meine Runterstufung von 70 auf 40%. Das läuft jetzt seit 2,5 Jahren und der Vdk kümmert sich um alles und stellt mir auch den Anwalt.
Ich drücke dir die Daumen
L.G. Christel
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