AW: Wechsel Krankenkasse - Kostenübernahme Kyrokonservierung
Hey Florian,
Eigentlich werden die Kosten von keiner Krankenkasse übernommen (leider). Diesbezüglich gibt es eine Regelung im Sozialgesetzbuch, die 2010 durch das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 1 KR 26/09 R) bestätigt wurde. Allerdings kann man versuchen die angefallenen Kosten von der Steuer abzusetzen (Rubrik außergewöhnliche Belastungen).
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