Hallo Jenny,
erstmal solltest Du, um die FRIST zu wahren, formlos Widerspruch einlegen.
Dazu solltest Du schreiben:
Zitat:
Sehr gehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom ........, AZ: ........ lege ich
hiermit fristwahrend Widerspruch ein.
Begründung folgt.
Mit freundlichem Gruss,
............
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Datum und Unterschrift natürlich nicht vergessen
.
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Das Ganze schickst Du am Besten
per Einschreiben mit Rückschein.
So hast Du jedenfalls schon erstmal die Widerspruchsfrist gewahrt.
kostet um die 3 Euro und Du hast einen Beleg, dass Du es rechtzeitig abgeschickt hast.
Und dann kannst Du Dir Gedanken um die Formulierung der Gründe machen.
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Gibt es bei Dir einen Sozialverband (SOVD)
oder VDK in der Nähe?
Die sind bestens im Formulieren von Widersprüchen
jeglicher Art.
Manchmal hilft auch eine Akut-Einweisung durch einen
Psychiater/Neurologen in eine psychosomatische Klinik -
dann kommt die KK, soweit ich von fachlicher Seite informiert
worden bin, um die Kostenübernahme wohl gar nicht herum.
Dass die RV sich nicht zuständig fühlt ist klar, da Du ja schon in Rente bist
und die natürlich nur etwas zahlen wollen, wenn die begründete Aussicht besteht,
dass sie Dich als Rentenbezieher im Anschluss wieder
los sind.
Was GENAU hast Du denn beantragt?
Und wie GENAU ist denn die Ablehnung der KK begründet?
Man hat im Grunde alle 4 Jahre Anspruch auf eine med. Reha.
Soweit erstmal,
LG Angie