Thema: Kurablehnung
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 03.08.2004, 12:15
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kurablehnung

Hallo Sara,
Du mußt unbedingt Widerspruch einlegen und Dich auf das Sozialgesetzbuch (ich glaube es ist § 3) berufen. Außerdem mußt Du darauf achten, dass Du eine ONKOLOGISCHE NACHSORGEKUR beantragst. Das sind so die Finessen, an denen sich der Rententräger festmacht. Hilfreich ist auch, dort anzurufen und zu fragen. Das hat weniger mit den Sparmaßnahmen zu tun als vielmehr mit der Formulierung. Auf jeden Fall steht Dir eine Kur zu!
Mach es auf jeden Fall.
Alles Gute
gruß
gast
Mit Zitat antworten