AW: Betreuer : Recht auf Entscheidung zum Sterben?
Hallo Ivory,
Wenn Dein Onkel "einwilligungsfähig" ist, kann er selbst entscheiden, ob er nach Hause geht.
Auch mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge darfst du da gar nicht mitentscheiden.
Hier greift auch die Gesundheitssorge nicht, sondern das "Aufenthaltsbestimmungsrecht". Dein Onkel kann sich aufhalten wo er will und hingehen, wo er will, da es sich hier nicht um einen ärztlichen Eingriff handelt.
Er hat auch das Recht, sich gesundheitlich zu schaden, solange ihm klar ist, dass er sich schadet.
Ansonsten ruf einfach den Rechtspfleger an.
LG.
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