Liebe Ariella,
Zitat:
Weiß übrigens jemand, ob während der Insolvenz das Pflegegeld zum pfändbaren Einkommen zählt?
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Dies ist eine zweckgebundene soziale Leistung und darf nicht gepfändet werden, bitte erkundige Dich nocheinmal genau, wie Du verfahren mußt.
Man sich z.B. bei der Unabhängigen Patienberatung Deutschlands kostenfrei erkundigen. Dort gibt es eine Webseite und eine kostenfreie Telefonnummer (0800...) aus dem Festnetz.
Zitat:
Ich habe erst jetzt einen Antrag auf Befreiung von Arzneimittelzuzahlungen für 2012 und 2013 gestellt
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Nimmst Du schon die 1Prozent Regelung in Anspruch, wenn nicht, darauf auch einen Antrag stellen. Als chronisch kranke brauchst Du nur noch 1 Prozent des Einkommens für Zuzahlungen auszugeben. Dies wird allerdings nur auf Antrag gewährt.
Tschüß,
Elisabethh.