AW: Angst und Sorgen - AU oder alter Urlaub
Hallo Laraki,
dein Urlaubsanspruch aus 2012 verfällt am 31.03.2014, also nach 15 Monaten. Natürlich kann dein Arbeitgeber dir den Urlaub auch nach dem 31.03.14 noch gewähren, muss er aber nicht.
Ich habe das nicht gewusst, hatte noch Urlaub aus 2011, den ich auf Wunsch meines Arbeitgebers damals verschoben habe, dann aber erkrankt bin. Mein Arbeitgeber hat nach 15 Monaten den Urlaub ersatzlos gestrichen.
Vielleicht kannst du dir deine Überstunden auszahlen lassen?
Alles Gute für dich.
LG Billi
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