Zitat:
Zitat von Nicole15
Allerdings verstehe ich nicht, warum die Beihilfe sich gegen eine ärztlich empfohlene Reha-Maßnahme stellen sollte...
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Ja, es ist tatsächlich so, wie Witch sagt: die Beihilfe KANN tatsächlich auf ambulante Maßnahmen verweisen, richtet sich nach meinen Erfahrungen aber meistens danach, was der Amtsarzt befürwortet. Da habe ich es allerdings auch schon erlebt, dass einer Freundin von mir die stationäre Reha amtsärzticherseits verweigert wurde mit dem Hinweis, dass sie dieselben Maßnahmen auch ganz bequem zuhause durchführen könnte. Diese Freundin ist nämlich seit ihrer Krebserkrankung im (offiziell immer noch „einstweiligen“) Ruhestand und hat also Zeit, vor Ort Physiotherapeuten, Sportkurse und Psychologen „abzuklappern“. Sie findet das zwar sehr ungerecht, dass ich an die Nordsee darf und sie beim Amtsarzt auf Granit beißt, aber da ist der ziemlich unnachgiebig.
Hinsichtlich der Kosten der Unterkunft in einer Klinik oder auch bei einer ambulanten Reha wäre da natürlich auch noch die Frage der Versicherung zu klären. Die meisten privaten Versicherungsverträge (die man ja meistens schon in ganz jungen Jahren abgeschlossen hat, ohne an sowas wie Kuren zu denken und die daher oft nicht mit abgedeckt hat), sehen eine Reha nicht vor – im Gegensatz zur AHB, die ja versicherungsrechtlich als Krankenhausaufenthalt gilt. Man muss also schon damit rechnen, ohnehin auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Mir persönlich war es das einfach trotzdem wert, aber man sollte es auf jeden Fall vorher bedenken und auch wenigstens grob durchrechnen.
Liebe Grüße,
Czilly