ja ja, da war Brandenburg mal wieder schneller als so manches Versorgungsamt in Baden-Württemberg; hier in KA gibt es den neuen Ausweis erst frühestens ab Herbst 2013
Wegen der Einkommenssteuer: Der Behinderten-Pauschbetrag wird immer als Jahresbetrag gewährt, also auch dann, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorgelegen haben. Wird der Grad der Behinderung im Laufe des Jahres herauf- oder herabgesetzt, steht für dieses Jahr der höhere Pauschbetrag zu (R 33b Abs. 7 EStR 2008).