AW: Überprüfung EM Rente unbefristet
Den Gutachter stellt die Rentenversicherung Barbara.
Aufgrund deiner Mitwirkungspflicht musst Du dich diesen stellen.
Du kannst gegen das fogende Gutachten Widerspruch einlegen,jedoch nicht gegen den Gutachter selber.Befangenheit des Gutachters und das damalige Gutachten das aus deiner Sicht nicht korrekt war,müsstest Du beweisbar und mit Tatsachen darlegen können.Eigentlich fast unmöglich.
Wie meine Vermutung stimmte.Ja...ein Minus Geschäft und nur drei Stunden im Monat und natürlich korrekt angemeldet bei der Rentenversicherung.
Aus diesen Grund wollen sie überprüfen ob sich was gravierendes gebessert hat bei Dir und Du nicht doch einige Stunden mehr Erwerbsfähig bist.
Zeigs ihnen Barbara....und wenn Du magst berichte mal weiter
ich stehe noch am Anfang von den ganzen
Viel Glück
Axel
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