AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie
Ich hatte die Seite schon vorher gelesen. Werde aber nicht schlauer:
'Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§ 115a) sowie ambulant (§ 115b)'
(§ 115b) = Ambulantes Operieren im Krankenhaus
OP war vollstationär, Nach-OP nachstationär und Bestrahlung fällt unter ...?
Ich tappe total im Dunkeln. Also ist die Ablehnung zu akzeptieren?
Was mich auch aufregt - beim heutigen Telefongespräch habe ich erfahren, dass ich vor 2 Jahren in einem Fall Haushaltshilfe bekommen hätte - es hat nur niemand gesagt, dass es Hilfe gibt. KK meint, dass sie bei über 100 Tausend Mitgleidern, nicht jeden einzeln beraten kann und schiebt es auf den Arzt.
Aber welche Arzt verschreibt schon Dinge freiwillig - man muss immer nachfragen.
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