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Alt 07.10.2012, 16:26
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Thomas-D Thomas-D ist offline
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Registriert seit: 27.09.2012
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Standard AW: Plauder-Thread (Stammtisch)

Zitat:
Zitat von RACO Beitrag anzeigen
Ich hatte einen Syntax-Fehler in meinem Text. Es ist natürlich wie auch zu Anfang beschrieben hatte das rechte Bein. Fahre auch Automatik und dafür brauch ich das Rechte. Normalerweise auch zum Bremsen. Problem ist wenn jetzt auch noch etwas passiert beim Autofahren. Selbst unverschuldet ,dann gibt´s Ärger. "Verletzt , Arzt hat Fahren verboten"! Was meinst du was Polizei und Versicherung dazu sagen??? Ist echt "saublöd" im Momment!
Ob Du verletzt bist oder nicht, hat meines Wissens die Polizei erstmal nicht zu interessieren. Wichtig ist vor allem, ob Du psychisch und körperlich in der Lage bist, ein Fahrzeug zu steuern und ob es der Arzt in Deinem Fall erlaubt hat.

Ich habe sogar schon Leute mit einem fehlenden Bein Autofahren sehen und ein anderer Bekannter hat auch nur einen Arm. Bei beiden ist das Autofahren erlaubt (Einarmiger mit Hilfsmittel, Einbeiniger mit auf linksbeinig umgebauter Automatik.)

Dies ist natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft (die darf ich hier nicht geben).
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Juni 2012 Diagnose:
Hodgkin Lymphom St. IVBE
mediastinaler bulk BKS>50
diffuser Lungen und Knochenbefall
HD18 Studie
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