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Alt 28.09.2012, 23:58
benutzer24 benutzer24 ist offline
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Standard AW: Invalidität nach Hodenkrebs

Das hängt vom Grad der Behinderung ab. Der wiederum von der Art der Erkrankung (Seminom/Nichtseminom und Stadium)

Kenne mich dazu jedoch nur mit der Lage in D aus. Siehe auch die beiden oben im Thread aufgezeigten Threads.

Für AT ist da eins dieser Landesämter zuständig.
http://basb.cms.apa.at/sym/basb/Kontakt_-_Landesstellen

Bei Verlust eines Hodes wird es u.U. einen Nachteilsausgleich in Form von z.B. Steuerermässigung geben.

Das soll erhöhte Kosten für Medikamente Fahrtkosten etc. während eine Heilungsbewährung von 2 - 5 Jahren ausgleichen.
Aus eigener Erfahrung mit weniger gefährlichem Krebs kam es für den Verlust beider Hoden und zusätzlicher anderer Probleme für 2 Jahre lang GDB60 für die vom Sozialamt festgelegte Zeit der Heilungsbewährung.
Das waren rund 720 EURO Steuerfreibetrag. Und ein Rabatt beim Automobilclub (warum auch immer, hab's genommen)

Nach der Heilungsbewährung erfolgte Rückstufung auf 40%, der GDB40 bringt jedoch garnichts mehr.
Da muß man dann gucken was eventuell zu machen ist um wieder auf 50% zu kommen. Die Grenze ist in D wichtig für Leute nahe demAlter von 63 Jahren

Für D gibt es da einen Katalog mit den Einstufungen: z.B. da , und ich vermute, für AT wird das ähnlich sein.
http://landingpages.wolterskluwer.de...de_tabelle.pdf

Am Besten mal mit dem Hausarzt reden. Der weiss in der Regel Bescheid was da gehen könnte und man spart sich ggf. unnütze Wege.
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