AW: Rehabericht für Krankenkasse
Hallo zusammen,
Krankenkassen, Rententräger oder auch Behörden haben prinzipiell kein Recht auf die Einsicht ín die Patientenakte. Die KK z.B. muss nur wissen, dass der Versicherte krank ist (und woran) und sie wird aktiv (sie prüft und bezahlt die Rechnungen). Erst wenn es um Anträge zu bewilligungspflichtigen Behandlungen, AHB, Reha, Grad der Erwerbsminderung, Renteanträge wegen EU oder ähnliches geht, brauchen sie zur Entscheidungsfindung oder Kontrolle oben genannte Einsicht. Da der Arzt einer generellen Schweigepflicht unterliegt, muss also der Patient ihn erst davon entbinden, bevor er Informationen aus der Patientenakte an diese Institutionen weitergeben darf. Deshalb diese "Schweigepflichtsentbindung".
Herzliche Grüße,
Helmut
Geändert von HelmutL (20.08.2012 um 15:41 Uhr)
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