Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 13.06.2004, 16:08
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Heilungsbewährung

Hallo Bea
Bin jetzt schon 1Jahr krank geschrieben.Im July-August lasse ich einen Brustaufbau machen.Also weiss ich nicht genau,wann ich wieder arbeiten kann.Beim Besuch auf der Arbeit hat mir mein Chef gesagt,ich solle,weil ja keine Arbeit für mich da ist einen Aufhebungsvertag machen.Aber so blöd bin ich nicht.Es gibt in der Firma einen Sozialplan u. es wurden schon 120Mitarbeiter entlassen,darunter auch Schwerbehinderte.Da hat das Intergrationsamt mit Sicherheit auch seine Zustimmung gegeben.Deswegen denke ich,das es bei meiner betriebsbedingten Kündigung wohl auch eine Zustimmung gibt.Im Sozialplan steht,das Behinderte eine 12 Monatige Kündigungsfrist haben.Also müssen die mir doch dann auch für das eine Jahr Arbeit geben.So leicht lass ich mich nicht abschieben.Schließlich bin ich Alleinerziehend u. brauche mein Einkommen.Jetzt kann ich erstmal abwarten bis ich wieder arbeitsfähig bin.Kann die Firma einem eigentlich auch schriftlich die Kündigung zukommen lassen,während des Krankenzustand?Weißt du das vielleicht,lea?.Liebe Grüße Kuttel
Mit Zitat antworten