AW: außergewöhnliche belastungen/härtefall
Hallo Ramibinyusuf,
als erstes musst Du rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Du kannst den Widerspruch sofort einlegen.
Widerspruch
Begründung folgt.
Dann hast Du die Frist gewahrt und kannst Dir mit der Begründung Zeit lassen.
Dann einen Steuerberater fragen.
Ich bin mir nicht sicher, ob das FA überhaupt Einfluß auf Deinen Wohnort nehmen kann, darf. Denn das Arbeitsamt verlangt doch Flexibilität.
Eine Härtefallregelung gibt es meines Erachtens nicht. Durch den GdB hast Du schon einen Freibetrag der festgeschrieben und gesetzlich gesichert ist.
Aber während ich dieses schreibe, ist mir noch eingefallen, dass Du doch einfach mal das Arbeitsamt fragst.
Weitere Stichworte: Kannst Du Deine Wohnung verlegen?
Wohnst Du zur Miete oder in einer Eigentumswohnung.
All solche Fragen können eine Rolle spielen, denn wenn es Dir nicht zuzumuten ist, an der Entfernung Wohnort - Arbeitsstelle etwas zu ändern, müsste meines Erachtens das FA dieses auch berücksichtigen.
Wie Du siehst, bin ich kein Fachmann im Steuerrecht, schreibe deshalb auch nur, wie ich vorgehen würde (habe aber aus beruflichen Gründen Erfahrung mit dem deutschen Rechtssystem).
Viel Erfolg
Wolfgang
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