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Alt 09.06.2004, 12:29
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard Einstufung der Behinderung durch Magenkrebs

Hallo Jana,
ich schreib mal einige Zeilen aus der Liste "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" ab.
Im Sozialdienst "Knochenzählliste" genannt.
unter der Leitnummer 26:10 finde ich:
Totalentfernung des Magens
- ohne Beeinträchtigung des Kräfte und Ernährungszustandes je nach Beschwerden GdB/Mde-Grad 20 - 30.
- Bei Beeinträchtigung des Kräfte und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z.B. Dumping Syndrom)
GdB/Mde-Grad 40 - 50.

Du solltest Dir diese Tabelle unbedingt vom VdK oder Deiner Sozialbehörde holen und selbst einmal drin lesen.
Hol Dir diese Tabelle doch bei Deinem Versorgungsamt, dann wissen die gleich was auf sie zukommt.
Eine gute Hilfe ist auch der VdK. Frag doch mal bei denen, ob sie Dir helfen können. (Adressen im Internet unter www.vdk.de )
Oder gleich "Neufeststellung" beantragen.
Dann müssen die das Ganze neu bearbeiten. Bitte dann aber alle 14 Tage nachfragen, ob schon bearbeitet.

Sei stark und wehre Dich
Lieben Gruß
Wolfgang
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