Berufsunfähigkeitsrente
An Hendrik
Michael hat Recht. Seit der letzten Rentreform nennt es sich Erwerbsminderungsrente.
Einen Anwalt, der sich mit dem Fatigue-Syndrom auskennt wirst Du nicht brauchen. Kommt es zu einem Prozess, wird ohnehin zur med. Frage ein Gutachter bestellt werden.
Wenn Du mehr als 6 Szd. Arbeiten könntest. kannst Du auch keine Erwerbsminderungrente beziehen.
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