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Alt 17.01.2012, 16:34
Saschue Saschue ist offline
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Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Hi,

wieviel es wofür gibt, kann man hier nachsehen:

VersMedV (= Versorgungsmedizin-Verordnung) googeln,
da auf "Anlage Versorgungsmedizinische Grundsätze" gehen
und unter Ziff. 14 nachschauen.

Aber Achtung, man kann meines Wissens nach die Prozente nicht einfach
addieren, es wird dann ein Gesamtwert "gebildet".

Gruß
Saschue
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