AW: Widerspruch Neueinstufung GdB
Hi,
wieviel es wofür gibt, kann man hier nachsehen:
VersMedV (= Versorgungsmedizin-Verordnung) googeln,
da auf "Anlage Versorgungsmedizinische Grundsätze" gehen
und unter Ziff. 14 nachschauen.
Aber Achtung, man kann meines Wissens nach die Prozente nicht einfach
addieren, es wird dann ein Gesamtwert "gebildet".
Gruß
Saschue
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