Hallo Jan,
bei mir ist ohne Probleme eine Schwerbehinderung von 50 Grad festgestellt worden, obwohl ich mit einem niedrigmalignen follikulären Lymphom "nur" Stadium 1 habe/hatte. Ich wurde mit Rituximab und Strahlentherapie behandelt. Weil die Krankheit ja evtl. lange nicht mehr wiederkommt, gibt es bei dieser Art eine Heilungsbewährung von 3 Jahren, ich habe 5 bekommen (also eine Befristung des Schw.beh.ausweises). Dies ist in einer Liste festgelegt, aber man muss wohl jeden Fall einzeln betrachten. Meinen Antrag hat die Sachbearbeiterin in der Reha ausgefüllt und als Anlage lediglich die Diagnose (Bericht der Pathologie) und den Arztbrief nach der Strahlentherapie dazugefügt. Ging dann alles ganz schnell.
Hier der Auszug aus dem Gesetz:
"16.3 Non-Hodgkin-Lymphome
...
Lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 50 "
Der entsprechende Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/ve.../anlage_8.html
Hoffe du kannst mit dieser Info was anfangen.
Cordula