AW: Schwerbeschädigtenausweis.....
Hallo
ihr müßt dem Arbeitgeber mitteilen und den Ausweis vorlegen. Ansonsten habt Ihr gar keine Nachteilsausgleiche.
Nicht jeder Krebskranke hat einen Ausweis, da nicht jeder auch einen Antrag stellt.
Also mitteilen und vorlegen, ansonsten gibt es keine nachteilsausgleiche die Arbeit betreffend
barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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