AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo,
ich möchte Euch doch nochmal das Ergebnis und die tatsächliche Rechtslage mitteilen. Es kann ja durchaus sein, dass irgendwann jemand anderes hier das gleiche Problem hat.
Nun, es ist in der Tat so, dass der Arbeitgeber den tariflich vereinbarten Jahresurlaub (bei mir 30 Tage) im Falle einer Langzeiterkrankung absenken kann auf den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage). Das sieht der NFE Tarifvertrag so vor.
Dieses wird nun auch bei mir angewandt. Der durch die Schwerbehinderung zusätzliche Urlaub von 5 Tagen im Jahr kann nicht gestrichen werden und er steht mir zu. Es sei denn, ich würde freiwillig darauf verzichten. Dies habe ich nicht vor.
Am 04.04. werde ich erneut eine Wiedereingliederung starten.
dazugelernt habende Grüße
Katharina
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Geändert von karatina (19.04.2011 um 17:07 Uhr)
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