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Alt 13.03.2011, 01:09
Solera Solera ist offline
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Ort: Nähe Böblingen, Baden-Württemberg
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Standard AW: Hamburger Modell -wer kennt sich aus?

Hallo Yaara,

ich habe genau die gleiche Frage beziehungsweise das gleiche Problem.

Hast Du zwischenzeitlich eine Lösung des Problems gefunden?

Von meiner Krankenkasse habe ich die Auskunft erhalten,
dass wenn ich die Anschlussheilbehandlung am 26.03.2011 antrete, hierfür die Rentenantstalt zusändig ist. In diesem Fall keine gäbe es keine "Sonderurlaubsgenehmigung".
Sollte ich jedoch nach der AHB wieder krankgeschrieben werden, wäre wieder die Krankenkasse zuständig.
Die Kränkenkasse wäre bereit unter bestimmten Umständen eine Ausnahme zu machen. Allerdings kenne ich die "Ausnahmen" nicht.
Danke vorab für Feedeback.

PS: Ich brauche vor der Wiedereingliederung bzw. vor Arbeitsantritt unbedingt eine gemeinsame Auszeit mit meinem Mann, den meine Krankheit sehr gebeutelt hat und ich möchte so meinen Depressionen entgegen wirken.

Liebe Grüße
Solera
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