AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Hallo.
Bei mir hat das problemlos geklappt. Ich habe Ende 2008 wieder angefangen zu arbeiten. Habe einen Antrag auf die Gewährung von Urlaub aus dem Jahr 2007 gestellt. Eine Kopie des Urteils hab ich dem Antrag gleich beigefügt. Das ist dann alles geprüft worden, dann konnte ich meinen Urlaub nehmen. Habe mir dann die Wochen verkürzt und nur vier Tage gearbeitet. Das hat mir mehr gebracht, als wenn ich ihn am Stück genommen hätte.
Lass Dich nicht abwimmeln, der Urlaub steht Dir zu.
Drücke Dir die Daumen
liebe Grüsse
__________________
Non Hodgin Lymphom St. IV B mit Knochenmarkbeteiligung,
8xR-CHOP, 36 Bestrahlungen, Remission seit 03/2008
|