Liebe blumenfee,
was für Vergünstigungen habt ihr denn erwartet? Die meisten zielen ja darauf hinaus, dass der Behinderte am Arbeitsplatz nicht benachteiligt wird. Also kann der Arbeitgeber Hilfsmittel wie besondere PC-Arbeitsplätze etc. beantragen. Behinderte, die selbstständig sind, bekommen diese dann für das eigene Unternehmen. Aber bei einer Rentnerin ist da natürlich nicht anwendbar.
Eine Parkerlaubnis oder ähnliches gibt es nur, wenn eine Gehbehinderung besteht.
Vergünstigungen bei Veranstaltungen sind kein Anrecht, sondern Sache des Veranstalters. Wer eine Begleitperson braucht, kann diese meist kostenlos mitnehmen. Allerdings kann sich die Begleitperson dann häufig nicht den Platz aussuchen. Es ist also eventuell ein größerer Operngenuss, wenn man die Karten selbst bezahlt.
Ich glaube, hier gibt es ein Missverständnis: Der Behindertenausweis soll Nachteile ausgleichen. Eine halbe Stunde Busfahrt ist mit Diabetes und einer nicht belastbaren Hand ja kein Problem. Damit wäre man ja auch arbeitsfähig, soweit der Arbeitsplatz entsprechend eingerichtet ist.
Aber versucht den Widerspruch, doch auch 100 GdB werden da nicht viel ändern.
Viele Grüße
gilda