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Alt 13.11.2014, 18:40
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend eintreten??

Lieber Hellspeer,
zuerst herzlich willkommen im Forum, auch wenn du dich aus traurigem Anlaß hier angemeldet hat.

Es tut mir sehr leid, dass zu der Sorge um die Gesundheit deines Vatis, nun auch noch finanzielle kommen.

Wenn jemand zur Aufnahme ins Krankenhaus kommt, wird in der Patientenverwaltung die Frage der Kostenübernahme gestellt. Dazu gehört mit dem jenigen darüber zu sprechen, wer die Behandlungen bezahlt, wenn er keiner Krankenkasse angehört.
Außerdem wird der Behandlungsvertrag abgeschlossen.

Sozialleistungen dürfen in Deutschland erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte wendet euch an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder erst einmal an eine Beratungsstelle z.B. die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands, diese hat eine eigene Webseite und Büros in vielen deutschen Städten. Die Beratung ist kostenlos.

Die Webseite der Unabhängigen Patientenberatung ist über jede gängige Suchmaschine zu finden.

Für den Termin beim Anwalt kann man einen Beratungshilfeschein beantragen, die Mitarbeiter in den Kanzleien wissen, auf welchem Weg er zu bekommen ist.

Es hat im vergangenen Jahr Möglichkeiten gegeben, dass Versicherte, die ihren Krankenkassen Beiträge schuldig blieben und denen die Mitgliedschaft gekündigt worden ist, in die Kasse zurück kehren konnten. Dabei worden ihnen Beitragsschulden erlassen.
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind mir leider nicht bekannt.


Liebe Grüße an euch,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (13.11.2014 um 18:44 Uhr)
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