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Sunnn 26.12.2014 23:00

Nun ist er von uns gegangen u zurück bleibt ein Häufen Scherben...
 
Hallo... Meine Mama hat heute ihren Lebensgefährten -meinen Stiefvater - verloren. Kurz nicht verheiratet, er hatte einen Sohn der sich nie gekümmert hat, kein Testament.... Sohn soll sein Erbe antreten, aber wie ist das in einer Lebensgemeinschaft? Was gehört dem Sohn? Fast alles läuft auf meine Mama u er hat ihr auch nur schulden hinterlassen. Wisst ihr wie das ist ansatzweise? Was muss meine Mama ihn geben, wenn sie doch selbst nix hat?

kimaugust 27.12.2014 01:17

AW: Nun ist er von uns gegangen u zurück bleibt ein Häufen Scherben...
 
Was gehört dem Sohn?

alles ! (wenn was da ist) er ist der alleinige Erbe

er hat ihr auch nur schulden hinterlassen.

Wenn der Sohn das Erbe annimmt, muss er für alle Schulden aufkommen.Wird er wohl nicht machen

Was muss meine Mama ihn geben, wenn sie doch selbst nix hat?

g a r n i c h t

hat deine Mutter für die Schulden Deines "Stiefvaters" mit gebürgt, hat sie alle selbst am Hals. So ist es leider.

LG Jürgen

Sunnn 27.12.2014 23:06

AW: Nun ist er von uns gegangen u zurück bleibt ein Häufen Scherben...
 
Also meine Mama hat nichts und er hat die Schulden auf ihren Name gemacht.. Klar, dass sie das schon abzahlt. Nun kommt aber das sie seine Kleidung, Bilder und dergleichen behalten will. Muss sie ihm alles dann geben? Ordner mit Unterlagen, Werkzeuge usw. HAlt alltägliche Sachen muss sie dem Erben alles geben? Darf/Muss er dafür in die gemeinsame Wohnung? Neuer vor nem halben gekaufter Herd mit Ceranfeld auch auf den Namen meines Stiefvaters?

Norma 29.12.2014 15:29

AW: Nun ist er von uns gegangen u zurück bleibt ein Häufen Scherben...
 
Hallo Sunn,

erst einmal mein Beileid zum Tode deines Stiefvaters.

Vielleicht solltet ihr erst mal abwarten, wie sich der Sohn nun verhält?
Er kann das Erbe ja ablehnen. Meistens geschieht das, wenn es lange Zeit keinen Kontakt zum Vater gegeben hat.

Andere Erben möchten zuerst einmal erfahren, was an Geld oder Wertgegenständen vorhanden ist und entscheiden erst dann.

Erben haben meines Wissens 6 Wochen Zeit (ab Todesbenachrichtigung), bis sie eine Entscheidung treffen müssen.

Und NEIN, man braucht Erben nicht in die Wohnung zu lassen, aber das sollte man trotzdem nicht strikt ablehnen, weil es sich einfach nicht gehört (finde ich). Das sieht sonst immer so aus, als ob man etwas zu verbergen hätte.

Mein Vorschlag wäre:
Macht eine schriftliche Aufstellung, was dem Verstorbenen gehörte und was an finanziellen Mitteln vorhanden ist (dazu zählt auch eine eventuelle Lebens- oder Sterbeversicherung).
Danach eine zweite Aufstellung, was für Schulden gemacht wurden und wie hoch eine Restsumme noch bezahlt werden muss.

Eines sollte allerdings nicht passieren: Den Erben anzulügen. Wenn er nämlich nachweisen kann, dass gelogen wurde, kann er juristisch dagegen vorgehen.

Es ist immer besser, wenn es eine gütliche Einigung gibt; für beide Seiten.

Im Übrigen habe ich noch nie gehört, dass ein Erbe auf die Herausgabe eines Ceran-Herdes bestanden hat. Wenn überhaupt(!), dann vielleicht(!) auf eine kleine finanzielle Entschädigung.

Also: Jetzt erst einmal abwarten, bis die Beisetzung erfolgt ist.

Apropos Beisetzung: Dafür ist der Sohn zuständig; nicht deine Mutter. Es sei denn, es existiert eine entsprechende Versicherung mit dem Vermerk, dass die Versicherungssumme (im Todesfall) an deine Mama auszuzahlen ist.

Und Aktenunterlagen sind selbstverständlich dem Erben zu übergeben, wenn er diese verlangt.

Erbrecht ist ein schwieriges Recht und Erbstreitigkeiten können leider auch viele Jahre andauern.

Ich wünsche euch, vor allem deiner Mama, dass es im Guten zu regeln sein wird.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann


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